Warburg (red). Raketen und Böller gehören für viele Menschen zum Jahreswechsel. Der diesjährige Feuerwerksverkauf beginnt am heutigen 28. Dezember und endet am 30. Dezember 2017. Die Fachbeamten der Bezirksregierung wollen wieder intensive Kontrollen für einen sicheren Verkauf des Silvesterfeuerwerks im Einzelhandel direkt vor Ort durchführen. Zum Schutz der Beschäftigten und Kunden sind der Verkauf und die Lagerung in den Geschäften gesetzlich geregelt. Bestimmte Höchstmengen dürfen nicht überschritten werden. Nur zugelassene Feuerwerkskörper dürfen in den Handel gelangen. Seit diesem Jahr muss der Feuerwerkskörper mit der von der Zulassungsstelle vergebenen Registriernummer und mit dem CE-Zeichen gefolgt von einer vierstelligen Nummer gekennzeichnet sein.

Beispiel: 0489-F2-1234 CE 0489

Produkte ausschließlich mit der alten BAM-Kennzeichnung sind nicht mehr zulässig. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern muss zuvor der Bezirksregierung schriftlich angezeigt werden. Die korrekte Kennzeichnung der Feuerwerkskörper und das Vorliegen der Anzeige werden in diesem Jahr Schwerpunkte der Überprüfungen in den Verkaufsstellen sein. Weiterhin werden die Mitarbeiter der Bezirksregierung die höchstzulässigen Lagermengen und die Lagerbedingungen wie Freihalten von Fluchtwegen und Brandschutzmaßnahmen überprüfen. Bei gravierenden Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen drohen den Händlern empfindliche Bußgelder.

Für das Silvesterfeuerwerk werden Feuerwerkskörper der Kategorie 2 und der Kategorie 1 angeboten. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur an Erwachsene verkauft und nur von Erwachsenen abgebrannt werden. Zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie 1 gehören beispielsweise Knallerbsen, Knallerhits, Knallteufel oder Silberregen. Diese dürfen nicht an Jugendliche unter zwölf Jahren verkauft werden.

Eltern sollten ihre Kinder diese „Knaller“ aber sicherheitshalber nicht ohne Aufsicht durch Erwachsene abbrennen lassen. Generell gilt: Die Silvesterknallerei ist immer auch gefährlich, denn Raketen, Böller und Knaller sind pyrotechnische Gegenstände, die explosionsgefährliche Stoffe enthalten. Bei Feuerwerk der Kategorie 2 ist in der Regel ein Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern einzuhalten. Damit die Freude am Feuerwerk nicht getrübt wird, sollten Verbraucher vor Gebrauch unbedingt die Gebrauchsanleitung lesen und die Warnhinweise beachten.<